Marketing-Anzeige
Mag. Peter Karl
Geschäftsführer (CEO)
Schrittweise Anpassung des Portfolios
Untersuchungen zeigen, dass sich die Anforderungen an Immobilien verändert haben. Neben einer attraktiven Lage müssen reale Werte auch durch eine energieeffiziente Bauweise, eine moderne Ausstattung und langfristige Wirtschaftlichkeit überzeugen.
Beispielsweise brauchen Wohnungen heute Freiflächen, das hat die Pandemie gezeigt. Büros müssen im Zusammenspiel mit dem Homeoffice andere Anforderungen erfüllen als bisher – Stichwort „New Work“.
Das wichtigste Kriterium: Zukunftspotenzial
Viele Objekte im ERSTE IMMOBILIENFONDS erfüllen bereits höchste Qualitätsstandards und erwirtschaften stabile Mieteinnahmen – ein entscheidender Faktor für ihre langfristige Attraktivität.
Um das gesamte Immobilienportfolio auf die neuen Gegebenheiten auszurichten, haben wir uns entschlossen, alle Immobilien des Fonds hinsichtlich ihres Zukunftspotenzials zu bewerten. Dabei kann sich herausstellen, dass Immobilien nicht mehr unseren Anforderungen entsprechen.
Deshalb verkaufen wir gezielt ausgewählte Objekte, sofern sie gute Marktpreise erzielen. Auf diese Weise bauen wir unser Portfolio schrittweise um und machen es fit für die Zukunft.
Hinweis: Mieter:innen können ausfallen, Liegenschaften oder Teile davon leer stehen. Diese Entwicklung kann zu geringeren Erträgen und auch zu Ausschüttungsaussetzungen führen.
Gegenüber Schwankungen stabilisieren
Mit einem angepassten Portfolio bleibt der ERSTE IMMOBILIENFONDS eine interessante Anlagealternative. Schließlich haben sich Immobilien in volatilen Märkten wiederholt als „Ruhepol“ bewährt. Sie werden von den Ausschlägen an den Börsen nicht beeinflusst und können als Teil einer Veranlagung deren Schwankungen reduzieren. Denn in stürmischen Zeiten geht es auch um Stabilität. Und genau hier hat der ERSTE IMMOBILIENFONDS seine Stärken.
Hinweis: Immobilien können an Wert verlieren und die Fondsentwicklung negativ beeinflussen. Die Veranlagung in Immobilienfonds kann zu einem Kapitalverlust führen. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausgesetzt werden.
Foto: Andrea Ehrenreich
Foto: shutterstock, InesBazdar
Foto: Andrea Ehrenreich
Foto: shutterstock, Volodymyr TVERDOKHLIB
Wir konzentrieren uns auf Wohnungen in den Ballungszentren Österreichs, die wir hinsichtlich sozialer Aspekte, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit bewerten.
Daniel Thum
Immobilienankauf Österreich & Deutschland
investment@ersteimmobilien.at
Vorteile für Anleger:innen
Der Immobilienfonds ist in reale Werte (Grund und Boden) veranlagt.
Immobilienfonds weisen in der Regel eine geringere Korrelation mit den Aktienbörsen auf, da ihre Erträge primär aus Immobilien stammen.
Der Immobilienfonds als Depotergänzung bietet eine Chance für den langfristigen Vermögensaufbau.
Investition in ein breit gestreutes Immobilienportfolio mit Schwerpunkt auf dem Wohnbereich in Österreich und Deutschland (Hamburg).
Das Investment bietet für gewöhnlich einen Inflationsschutz. Denn die Mieten werden in der Regel an die Inflation angepasst.
Regelmäßiges Anlegen ist bereits mit kleinen Beträgen möglich – mit dem s Fonds Plan.
Der Immobilienfonds ist zur Wertpapierdeckung österreichischer Pensionsrückstellungen geeignet (Deckung 103,50 Euro je Anteil).
Der Immobilienfonds ist für die Veranlagung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages geeignet.
Zu beachtende Risiken
Immobilien können an Wert verlieren und die Fondsentwicklung negativ beeinflussen.
Mieter:innen können ausfallen, Liegenschaften oder Teile davon leer stehen.
Diese Entwicklung kann zu geringeren Erträgen und auch zu Ausschüttungsaussetzungen führen.
Die Veranlagung in Immobilienfonds kann zu einem Kapitalverlust führen.
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausgesetzt werden.
Die Rückgabe von Anteilen ist nach wie vor zum täglichen Rechenwert möglich. Die Immo KAG kann die Fondsbestimmungen dahingehend ändern, dass eine Mindestbehaltedauer von einem Jahr sowie eine Rückgabefrist von einem weiteren Jahr (zusätzlich) für die Rückgabe von Anteilscheinen gelten.
Dies könnte das Preisänderungsrisiko erhöhen. Denn der Anteilswert kann im Zeitraum bis zur tatsächlichen Rücknahme der Anteilscheine unter den Einstandspreis bzw. unter den Anteilswert zum Zeitpunkt der unwiderruflichen Rückgabeerklärung fallen.
Eine Änderung der Fondsbestimmungen zur Einführung der Mindestbehaltedauer und Rückgabefrist würde erst ein Jahr nach Veröffentlichung in Kraft treten.
Spätestens mit 1.1.2027 werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Mindestbehaltedauer und die Rückgabefrist für alle Anteilscheininhaber:innnen in Kraft treten.
Die empfohlene Behaltedauer beträgt mind. 5 Jahre.
Eine Veranlagung in Immobilien bzw. Immobilienfonds ist als längerfristiges Investment zu sehen.